Vertragliche Regelungen
Unterrichtsvertrag zwischen Pio's Musikatelier und der lernenden Person:
§1 Unterrichtsart und Unterrichtszeit
Das Musikatelier erteilt den Unterricht für versch. Instrumente bei Pio Sauer. Der Unterricht wird wöchentlich zu jeweils 45min als Einzelunterricht erteilt. Die Anzahl der Einheiten werden im Vorfeld geregelt.
§2 Unterrichtsvergütung
1. Die Unterrichtsvergütung beträgt bei Vertragsabschluss je Einheit für Kinder 40€, für Erwachsene 45€.
2. Das Unterrichtsentgelt wird nach tatsächlicher Leistung bezahlt. Falls die lernende Person absagt, muss sie dies 24 Stunden vor dem nächsten Termin tun.
Bei Krankheit, so schnell als möglich.
§3 Ferien / Unterrichtsausfall
Gesetzliche Feiertage und Schulferien sind grundsätzlich unterrichtsfrei. Anderes gilt hier nur bei gesonderter Vereinbarung zwischen dem Musikatelier und der lernenden Person.
§4 Probezeit / Kündigung
Das Unterrichtskonzept sieht vor, dass der Umfang der zuerteilenden Einheiten im Vorfeld geklärt werden. Nach der besprochenen Anzahl der Stunden endet der Vertrag automatisch und muss nicht gesondert gekündigt werden. Möchte eine Seite vor vereinbarten Regelung kündigen, muss sie dies schriftlich tun.
§5 Versicherungsschutz
Während der Teilnahme der lernenden Person im Musikatelier und innerhalb der Räumlichkeiten des Musikateliers, besteht für die lernende Person keinerlei Versicherungsschutz. Bei verursachten Schäden des Musikateliereigentum durch die lernende Person, greift die Haftpflichtversicherung des Kunden bzw. des rechtlichen Vertreters.
§5 Mitteilungspflichten der Lernenden Person
Sie verpflichtet sich, jegliche Änderung seiner Person betreffend, wie etwa Namenswechsel, Änderung der Anschrift unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
§6 Bild und Videoaufzeichnungen innerhalb des Vertragsumfangs
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sie sich bereit, dass gegebenenfalls Ton,- oder Videoaufnahmen von der Lernenden Person gemacht werden. Diese Daten dienen zur eigenen Reflexion und werden dem Kunden zum Abschluss auf einem USB-Stick mitgegeben und jegliche Kopien gelöscht.
§7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.